# Geltungsbereich
Die nachfolgenden allgemeinen
Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB)
gelten für Verträge zwischen dem Handwerksbetrieb Elektro-Orth e.K.,
Herr Fabian Wenzel, Mozartstraße 9, 97421 Schweinfurt, Telefon
09721-9418377, Fax 09721-4761812, Mail info@elektroorth.de (im Folgenden
kurz Orth e.K.) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Verbraucher ist jede
natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die
überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine
rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines
Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
# Widerrufsrecht
für Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich
geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie
hierüber gesondert.
# Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1
Bestellungen des Kunden bei der Orth e.K., stellen lediglich ein Angebot
an die Orth e.K. zum Abschluss eines Vertrages dar. Die Bestellbestätigung
ist keine Annahme des Vertrages durch die Orth e.K.
1.2 Angebote
gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend.
1.3 Die
Annahme erfolgt durch die Orth e.K. mit gesonderter Auftragsbestätigung
und/oder mit Lieferung der Ware oder Dienstleistung.
2.
Lieferung
2.1 Die Ort e.K. liefert ab Lager an die vom
Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer,
geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung
durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden über.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung
und Versandkosten.
3.2 Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach
Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung
getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen
wurden.
3.3 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung im Eigentum der Orth e.K. (nachfolgend: Vorbehaltsware).
Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben folgendes:
• Die gelieferte
Ware bleibt Eigentum der Orth e.K. bis zur Erfüllung sämtlicher Orth
e.K. gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware
bezahlt worden ist.
• Der Unternehmerkunde ist befugt, die
Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiter zu
veräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an die Orth e.K.
erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser
seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
• Der
Unternehmerkunde kann seinerseits unter Eigentumsvorbehalt
weiterveräußern, ohne dass hierdurch das vorbehaltene Eigentum auf den
Dritten übergeht.
• Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung der
Orth e.K., die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung
übereignen. Eine Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch
den Unternehmerkunden erfolgt ausschließlich im Namen und im Interesse
der Orth e.K. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen
Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde die Orth
e.K. unverzüglich zu benachrichtigen.
• Der Unternehmerkunde tritt
seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
einschließlich aller Nebenrechten bereits jetzt in voller Höhe im Voraus
sicherungshalber an die Orth e.K. ab, die diese Abtretung annimmt. Bis
auf Widerruf und solange sich der Unternehmerkunde nicht in Verzug
befindet, ist der Unternehmerkunde berechtigt, die Orth e.K.
abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen; er ist
jedoch nicht
berechtigt, über sie in anderer Weise, z. B. durch Abtretung, zu
verfügen.
• Auf Verlangen der Orth e.K. hat der Unternehmerkunde die
Forderungsabtretung dem betreffenden Abnehmer bekannt zu machen und der
Orth e.K. die zur Geltendmachung ihrer Rechte gegen den Abnehmer
erforderlichen Unterlagen, z. B. Rechnungen, auszuhändigen und die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Die Orth e.K. wird die ihr
zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach Wahl von der Orth
e.K. freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr
als 20% übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1 Es
gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer
etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch
beschränkt.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer entscheidet die Orth e.K.
über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich §377 HGB; im Fall
der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache
und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom
Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3 Mängelansprüche des Kunden,
der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Das gilt nicht soweit die Orth e.K. nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz,
grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
d.h. Pflichten, die Orth e.K. dem Kunden nach Inhalt und Zweck des
Vertrages gerade zu gewähren hat oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, haftet. Ein
Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt.
# ALLGEMEINE
REPARATUR- UND MONTAGEBEDINGUNGEN
Es gelten die Regelungen
unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende
Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn
Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners
ausgeführt werden.
1. Kosten
1.1. Wird der
voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss
angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
1.2 Verbindliche
Kostenvoranschläge werden nur auf ausdrückliche Anforderung durch den
Kunden erstellt.
1.3. Ein vom Vertragspartner gewünschter
Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich
abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird. Für die zur Abgabe des
Kostenvoranschlages erforderlichen Leistungen werden dem Vertragspartner
berechnet, soweit die Reparatur nicht durchgeführt wird oder sie bei der
Durchführung der Reparatur nicht verwertet werden können.
1.4. Ergibt
sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten der Reparatur
die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen und nicht in einem
wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zum Zeitwert der zu reparierenden
Sache stehen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber
informieren. Gleiches gilt für Mängel, die wir erst bei Gelegenheit der
Reparatur feststellen und die bislang nicht vom Umfang des
Reparaturauftrages umfasst waren.
1.5. Die Sache wird nach einem von
uns nicht zu vertretenden Abbruch einer Reparatur nur auf ausdrücklichen
Wunsch des Vertragspartners gegen Erstattung der hierdurch entstehenden
Kosten wieder in den Ursprungszustand zurückversetzt.
1.6. Bei der
Berechnung der Reparatur sind die Preise für verwendete Teile,
Materialien und Sonderleistungen sowie die Preise für die
Arbeitsleistungen, die Fahrt- und Transportkosten jeweils gesondert
auszuweisen. Wird die Reparatur aufgrund eines verbindlichen
Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den
Kostenvoranschlag, wobei nur Abweichungen im Leistungsumfang besonders
aufzuführen sind.
2. Beendigung
Kündigt der
Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin angefallenen Arbeiten und
Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits
beschaffte Ersatzteile, zu bezahlen.
3. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. Die Orth
e.K. kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
4. Mitwirkungspflichten
4.1 Der Kunde hat die
Pflicht, für angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort
der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
4.2 Der Kunde ist
verpflichtet die erforderliche Energie einschließlich der erforderlichen
Anschlüsse auf seine Kosten bereitzustellen. Er hat alle Materialien und
Betriebsstoffe bereitzustellen und alle sonstigen Handlungen
vorzunehmen, die zur Erprobung nötig sind.
4.3 Kommt der Kunde seinen
Verpflichtungen nicht nach, so ist die Orth e.K. berechtigt, aber nicht
verpflichtet, an seiner Stelle und auf seine Kosten die Handlungen
vorzunehmen.
4.4 Die gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Kunden
bleiben im Übrigen unberührt.
5. Frist für die
Ausführung der Reparatur oder Montage
5.1 Die Angaben der
Orth e.K. über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen
und sind unverbindlich.
5.2 In Fällen nicht voraussehbarer
betrieblicher Behinderungen (z.B. Arbeitseinstellungen,
Beschaffungsschwierigkeiten von Ersatzteilen, Lieferungs- oder
Leistungsverzug von Zulieferanten) sowie bei behördlichen Eingriffen,
höherer Gewalt und Arbeitskämpfen, verlängern sich auch verbindliche
Fristen angemessen.
6. Abnahme der Reparatur oder
Montage, Übernahme durch den Kunden
6.1 Der Kunde ist zur
Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden
ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert
werden.
6.2 Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die
Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung
als erfolgt. Hat der Kunde die Anlage ohne Abnahme in Benutzung
genommen, gilt die Abnahme nach Ablauf von sechs Werktagen nach Beginn
der Benutzung als erfolgt. Vorbehalte wegen erkennbarer Mängel hat der
Kunde in diesen Fällen spätestens bis zu den vorstehend genannten
Zeitpunkten geltend zu machen.
7. erweitertes Pfandrecht
Die Orth e.K. steht wegen seiner Forderungen aus dem Werkvertrag ein
Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in seinen Besitz gelangten
Reparatur- bzw. Montagegegenstand des Kunden zu. Das Pfandrecht kann
auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten,
Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden,
soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für
sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur,
soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
sind.
8. Gewährleistung
Der Kunde hat einen
Mangel der Reparatur oder Montage der Orth e.K. unverzüglich
mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung der Orth e.K.
Instandsetzungs- oder Montagearbeiten unsachgemäß selbst ausgeführt oder
von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung der Orth
e.K. für diese Arbeiten. Das gleiche gilt, wenn auf Wunsch des Kunden
der Austausch von erneuerungsbedürftigen Teilen unterbleibt.
# SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Die Orth e.K. ist nicht bereit
oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Nach Entstehen einer
Streitigkeit zwischen der Orth e.K. und einem Verbraucher-Kunden, die
nicht durch Verhandlungen mit dem Verbraucher-Kunden, zum Beispiel im
Rahmen unseres Kundenbeschwerdesystems beigelegt werden konnte, können
Verbraucher-Kunden grundsätzlich die für allgemeine Verbraucherprobleme
zuständige Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für
Schlichtung e. V. kontaktieren.
KONTAKT:
Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung
e.V.
Straßburger Straße 8,
77694 Kehl am Rhein
mail@verbraucher-schlichter.de
Telefon: 07851 / 795 79 40
Fax:
07851 / 795 79 41
# GELTENDES RECHT, KONTAKT
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: März 2021